Bei Anlage-Token mit vertraglicher Grundlage handelt es sich um bewegliches Kapitalvermögen, das Gegenstand der kantonalen Vermögenssteuer36 ist. Das Vermögen ist am Ende der Steuerperiode zum Verkehrswert zu deklarieren37. Die im Rahmen des Gründungsprozesses abgegebenen Token, sind im Minimum analog der während der Pre-Sale-Phasen ausgegebenen Token an unabhängige Dritte zu bewerten.
Vermögenssteuer
- Die steuerliche Behandlung der Nutzungs-Token für die Ebenen Emittent und Investor (Privatvermögen) dargestellt.
- Das blosse Halten von über Kryptobörsen erworbenen Zahlungs-Token in der Form von reinen digitalen Zahlungsmitteln generiert in aller Regel keine Einkünfte oder Erträge, die der Einkommenssteuer und der Verrechnungssteuer unterliegen4.
- Für die Ebene des Emittenten wird die Annahme getroffen, dass es sich um eine Aktiengesellschaft mit Ansässigkeit in der Schweiz handelt.
- Eine Diversifikation nicht nur über diverse Coins, sondern auch über die unterschiedlichen Kategorien und Anwendungsbereiche ist aus diesem Grund sehr empfehlenswert.
- Mithilfe einer Blockchain-Infrastruktur erbracht, wobei der Anspruch des Investors auf Zugang zur digitalen Nutzung mittels Token auf die spezifische Plattform und Dienstleitung beschränkt ist.
Die in diesem Arbeitspapier verwendete Kategorisierung der Coins/Token orientiert sich an den drei Basiskategorien der Wegleitung der FINMA für Unterstellungsfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICO) vom 16. In der Praxis können auch Mischformen von Coins/Token (sogenannte hybride Token) auftreten. Im Zeitpunkt der Ausgabe der Nutzungs-Token liegt eine einkommensneutrale Vermögensumschichtung vor. Mangels Zahlungen des Emittenten an die Investoren unterbleiben Einkommenssteuerfolgen66. Die Ausgabe von Nutzungs-Token unterliegt nicht der Emissionsabgabe, da keine Beteiligungsrechte gemäss Art. 5 Abs. Soweit dem von Beteiligungsinhabern entrichteten Kaufpreis für die Nutzungs-Token eine entsprechende Gegenleistung entgegensteht, liegt auch kein Zuschuss vor63.
2.1 Vermögenssteuer
Für diesen Vorgang erhalten die Validatoren, welche ihre Token zur Verfügung stellen, eine Entschädigung. In der Praxis treten die Validatoren häufig in Form von Staking-Pools auf. Für die den Validatoren zur Verfügung gestellten Token, wird den einzelnen Investoren eine Entschädigung aus dem Staking-Pool ausgerichtet. Diese Entschädigung qualifiziert grundsätzlich als Ertrag aus beweglichem Vermögen eryxavin (Art. 20 Abs.1 DBG). Wird das Staking nicht über einen Staking-Pool betrieben, ist zu prüfen, ob bei der natürlichen Person, die als Validator fungiert, eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt. Liegt eine solche vor, so sind diese Entschädigungen als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 18 Abs. 1 DBG) steuerbar.
Nutzungs-Token sind grundsätzlich als Auftragsverhältnis59 zwischen dem Emittenten und dem Investor einzustufen. Der vertraglichen Vereinbarung zwischen ihm und den Investoren tätig werden muss. Erträge aus Anlage-Token mit Beteiligungsrechten sind Steuerobjekte der Verrechnungssteuer. Die entsprechende Ausschüttung unterliegt als Ertrag aus beweglichem Vermögen (Dividende) der Verrechnungssteuer58.
Im zweiten Fall gelten die Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Nutzungs-Token als gewerbsmässig und unterliegen der Einkommenssteuer70. Verluste sind steuerlich abzugsfähig, wenn sie verbucht worden sind. Das Kaufen und Verkaufen von Anlage-Token mit Beteiligungsrechten ist steuerlich den Transaktionen mit herkömmlichen Wertschriften gleichgestellt. Die aus solchen Transaktionen resultierenden Gewinne und Verluste stellen bei natürlichen Personen im Privatvermögen grundsätzlich steuerfreie Kapitalgewinne oder nicht abzugsfähige Kapitalverluste dar56.
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Betreffend die geschäftsmässige Begründetheit des Kontos «Vorauszahlungen ohne Rückerstattungsverpflichtung» werden analoge Voraussetzungen wie an den Nachweis einer Rückstellung gestellt. Beim Schürfen oder Mining von Zahlungs-Token (sogenannte Proof of Work-Methode) werden im weitesten Sinne Zahlungsmittel geschöpft. Solche Token werden demzufolge nicht über eine Kryptobörse erworben, sondern stellen die Entschädigung für das Schürfen dar.
Dies sind unter anderem Utility Token von Krypto-Börsen für Trading-Rabatte, dezentrale Börsen und Kreditvergabe, tokenisierte Kunstwerke (NFT) oder dezentrale Videospiele. Weiter können einige der erwähnten Assets auch mehreren Zwecken dienen. Einige davon können in gewissen Marktphasen einen regelrechten Hype erleben und genauso schnell wieder zusammenbrechen. Eine Diversifikation nicht nur über diverse Coins, sondern auch über die unterschiedlichen Kategorien und Anwendungsbereiche ist aus diesem Grund sehr empfehlenswert. Sie interessieren Sie sich für Anlagen in Kryptowährungen?
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Bei dieser Entschädigung handelt es sich um steuerbares Einkommen8. Sofern die allgemeinen Kriterien einer selbständigen Erwerbstätigkeit erfüllt sind, gelten solche Entschädigungen steuerlich als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit9. Die Ausführungen im vorliegenden Arbeitspapier gliedern sich in zwei Teile.
Sie stellen auch keine Gewinne aus Geldspielen, Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung dar43. Die Zahlungen unterliegen folglich nicht der Verrechnungssteuer. Zahlungs-Token in der Form von reinen digitalen Zahlungsmitteln sind keine Steuerobjekte gemäss Art. 4 Abs.
